Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.
Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Branchenschwerpunkt-Bauarbeiten-und-Baustellen/Baustellenverordnung/Ausschuss_20f_C3_BCr_20Sicherheit_20und_20Gesundheitsschutz_20auf_20Baustellen_20_28ASGB_29/Ausschuss_20f_C3_BCr_20Sicherheit_20und_20Gesundheitsschutz_20auf_20Baustellen_20_28ASGB_29.html__nnn=true
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RAB 01 "Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB" rab_01.pdf
- RAB 10 "Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)" rab_10.pdf
- RAB 30 "Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu §3 BaustellenV)" rab_30.pdf
- RAB 31 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan (Konkretisierung zu § 2 Abs. 3 BaustellV)" rab_31.pdf
- RAB 32 "Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)" rab_32.pdf
- RAB 33 "Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung" rab_33.pdf
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