Technischer Fortschritt und hoher Wettbewerbsdruck haben zu einer hohen Industrialisierung und Spezialisierung der am Bau Beteiligten geführt, die nur durch ihr komplexes Zusammenwirken Bauvorhaben erfolgreich realisieren können. Wesentliche Grundlage für diesen Erfolg sind deshalb die Kommunikation zwischen den Beteiligten und die Koordinierung ihrer Tätigkeit. Europaweite Untersuchungen haben ergeben, dass ein wesentlicher Teil der Unfälle am Bau auf Planungsfehler und mangelnde Organisation zurückzuführen ist.
Die Mitarbeit bei der Umsetzung der am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Baustellenverordnung (BaustellV), - zuletzt geändert durch Mit Artikel 15 der Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere EG-Richtlinien vom 23.12.2004 (BGBl. I Nr. 74 S. 3816), mit der die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist ein Schwerpunkt der Gruppe 3.5. Das Regelwerk aus staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wird durch die Baustellenverordnung ergänzt. Die Umsetzung ihrer Regelungen für eine verstärkte Koordination der Bauabläufe und die frühzeitige Berücksichtigung von Arbeitsschutzbelangen in der Planungsphase soll eine entscheidende Voraussetzung zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei Bauarbeiten bilden.
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